Clearinghaus Zornheim

Unsere Aufgaben:

1. Erstversorgung

  • Inobhutnahme
  • Einweisung und Kostenübernahme durch das Jugendamt, ggf. nachträglich, wenn Aufnahme über die Polizei oder den BGS erfolgen sollte
  • Ernährung unter Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten des Klienten (Religion, Vegetarismus, gesundheitliche Einschränkungen etc.) 
  • Versorgung mit Bekleidung/ Erstausstattung

2. Einleitung einer Vormundschaft

3. Clearing

Unter Einbezug der bereits vom Jugendamt mitgeteilten Informationen über den Jugendlichen führt das pädagogische Personal ein Erstgespräch zur Klärung folgender Aspekte: Identität, Familienverhältnisse in und außerhalb Deutschlands, Flucht und Gesundheitszustand (auch psychischer) des unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings. Im Falle einer unmittelbar bestehenden gesundheitlichen Gefahr und/oder einer Selbst- bzw. Fremdgefährdung auf Grund der psychischen Belastung, werden die notwendigen Maßnahmen eingeleitet. 

4. Entscheidung über anknüpfende Hilfeleistungen

Erfahrungswerte anderer Clearingstellen haben ergeben, dass die konkreten Aufgaben darin bestehen, den zukünftigen Aufenthalt und die Perspektiven des in Deutschland eingereisten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings zu ermitteln. In Zusammenarbeit mit den Jugendämtern, den Ausländerbehörden und anderen zuständigen Institutionen ist zu entscheiden, ob der unbegleitete minderjährige Flüchtling...

  • in eine stationäre Jugendhilfeeinrichtung (nach SGB VIII § 27 und 34) eingewiesen wird,
  • zu erziehungsberechtigten Bezugspersonen innerhalb Deutschlands weiterreisen kann;
  • zu erziehungsberechtigten Bezugspersonen außerhalb Deutschlands weiterreisen kann;
  • zu erziehungsberechtigten Bezugspersonen/Jugendhilfeeinrichtungen in sein Heimatland zurückgeschickt werden kann;
  • eine Empfehlung an das Jugendamt zur Aufnahme in eine Pflegefamilie (nach KJHG § 33) ergeht
  • bei fehlendem Hilfebedarf in eine Gemeinschaftsunterkunft untergebracht wird

Unterbringung und Ausstattung:

  • Die meisten Zimmer mit Waschbecken
  • Toiletten zur gemeinsamen Nutzung mit Duschen 
  • 1 Büro- bzw. Betreuerzimmer 
  • 2 Gemeinschaftsräume, die der Einnahme von Mahlzeiten sowie der Freizeitgestaltung und dem Deutschunterricht dienen sollen (Fernseher, Gesellschaftsspiele, Playstation) 
  • Internetzugang in allen Räumen über WLAN 
  • Ein großer Garten mit Tischtennisplatte, Tischkicker, Grillplatz und Rasen sowie ein Bereich zum Gemüseanbau

Unsere Angebote

  • Sportangebote durch wöchentliche Teilnahme am Projekt „Raufen nach Regeln“
  • Unterstützung und Begleitung bei der Aufnahme einer Aktivität gemäß den individuellen Interessen und Fähigkeiten der Jugendlichen 
  • Hausinterne PC-Trainings
  • Mobilisierung und Verselbstständigung der Jugendlichen durch die Ausstattung mit Fahrrädern
  • Verkehrserziehung
  • Regelmäßige Angebote verschiedener Aktivitäten am Wochenende (Schwimmen, Stadtbesichtigungen, Konzerte, erlebnispädagogische Angebote etc. 
  • Zweimal im Jahr jeweils einwöchige Ferienfreizeiten 
  • Osterwanderung mit allen Maltesergruppen im Landkreis Mainz-Bingen
     

Das ist uns wichtig

Partizipation

Partizipation

Ein wichtiger Baustein zur Unterstützung der Verselbstständigung ist die aktive Beteiligung der Jugendlichen an der Umsetzung ihres Hilfeplanes und Gestaltung ihres Wohnumfelds.

  • In einmal wöchentlich stattfindenden Wohngruppentreffen, in denen sie ihre Meinungen, Themen und Bedürfnisse einbringen und zusammen mit Mitbewohner*innen und Pädagog*innen Lösungsstrategien entwerfen. 
  • In Kriseninterventionen und Einzelgesprächen, in denen sie gemeinsam mit Bezugsbetreuer*innen passende Umgangsweisen für problematische Situationen oder Verhaltensweisen finden. 
  • Bei der Erstellung der Vorabinformationen, die sie zusammen mit den Pädagog*innen für das Jugendamt, zur Vorbereitung auf die Hilfeplangespräche schreiben.
  • An der Planung und Umsetzung der Wochenendausflüge und Ferienfahrten mit ihren Ideen und Wünschen
  • In der Gestaltung ihres Wohnumfelds und ihrer Zimmer
Beschwerdemanagement

Beschwerdemanagement

Bereits bei ihrem Einzug werden die Jugendlichen mit den Möglichkeiten des Beschwerdemanagements vertraut gemacht. Sie wissen, dass sie sich mit Beschwerden sowohl mündlich als auch schriftlich an die pädagogischen Mitarbeiter*innen, an die Gruppenleitung des Hauses, an wohngruppenexternen Ansprechpartner*innen wie die Mitarbeiter*innen der Verwaltung in Ingelheim und an die Ombudsperson der Malteser Werke wenden können. Die Kontaktdaten stehen den Jugendlichen jederzeit zur Verfügung und wir nehmen Kritik und Beschwerden sehr ernst. Darüber hinaus sehen wir diese als Anregung, um uns als Organisation weiterentwickeln und verbessern zu können. 

Fortbildung & Supervision

Fortbildung & Supervision

Die Mitarbeiter*innen reflektieren kontinuierlich ihr professionelles Handeln im Kontext der Arbeit mit den Klienten (Teamsitzungen, Intervision, Supervision). Dabei werden Supervisionen alle vier Wochen und Teamsitzungen alle zwei Wochen angesetzt. Dazu organisiert die Geschäftsstelle einen wohngruppenübergreifenden internen Workshop einmal im Monat. Regelmäßig wird ebenfalls an Fort- und Weiterbildungen teilgenommen. 

Kontakt

Aleksandra Rosinska
Einrichtungsleiterin Clearinghaus

aleksandra.rosinska@malteser.org

Malteser Werke gGmbH
Clearinghaus
Breite Str. 1
55270 Zornheim

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